Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der btf Innovationen für den Bau GmbH
Stand: 16.05.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für Verträge mit der
btf Innovationen für den Bau GmbH
Fahrenheitstraße 3
86899 Landsberg am Lech
Deutschland
Telefon: 08191 940400 (international: +49 8191 940400)
E-Mail: info@btf-innovationen.de
Website: www.btf-innovationen.de
Geschäftsführer: Rüdiger Turtenwald, Dominik Turtenwald
Handelsregister: Amtsgericht Augsburg, HRB 29938
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE301478389
Vertragssprache ist Deutsch.
Der Onlineshop unter www.btf-innovationen.de richtet sich ausschließlich an Verbraucher. Geschäftskunden, Unternehmer, Handwerksbetriebe, Wiederverkäufer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen bestellen ausschließlich außerhalb des Onlineshops, insbesondere per E-Mail oder Telefon, und werden von btf separat angelegt.
Diese AGB gliedern sich wie folgt:
- Teil I – Bestellungen über den Onlineshop gilt ausschließlich für Verbraucherbestellungen über den Onlineshop.
- Teil II – Geschäftskunden außerhalb des Onlineshops gilt ausschließlich für Verträge mit Unternehmern und gleichgestellten Kunden außerhalb des Onlineshops.
- Teil III – Gemeinsame Schlussbestimmungen gilt für alle Verträge, soweit dort oder zwingend gesetzlich nichts Abweichendes geregelt ist.
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Unternehmern gleichgestellt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Teil I – Bestellungen über den Onlineshop
Die Regelungen dieses Teils I gelten ausschließlich für Bestellungen von Verbrauchern über den Onlineshop unter www.btf-innovationen.de.
§ 1 Geltungsbereich des Onlineshops
(1) Der Onlineshop richtet sich ausschließlich an Verbraucher. Eine Bestellung durch Unternehmer über den Onlineshop ist nicht vorgesehen.
(2) Verbraucher können über den Onlineshop Waren zur Lieferung innerhalb Deutschlands bestellen. Lieferungen über den Onlineshop erfolgen ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Für Geschäftskunden gelten die Regelungen in Teil II dieser AGB. Geschäftskundenbestellungen werden nicht über den Onlineshop abgewickelt.
§ 2 Vertragsschluss im Onlineshop
(1) Die Darstellung der Waren im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot von btf dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.
(2) Mit Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ am Ende des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Vor Absenden der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben prüfen, ändern oder den Bestellvorgang abbrechen.
(3) Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine automatisch erzeugte E-Mail, die den Eingang der Bestellung bei btf bestätigt und die Bestelldaten wiedergibt. Diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme des Angebots des Kunden. Durch die Eingangsbestätigung kommt noch kein Kaufvertrag zustande.
(4) btf prüft jede Bestellung manuell, insbesondere hinsichtlich Verfügbarkeit, Versandfähigkeit und Plausibilität. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn btf dem Kunden eine gesonderte Auftragsbestätigung mit Rechnung per E-Mail übermittelt. Diese Auftragsbestätigung ist die Annahme des Angebots des Kunden.
(5) Der Kunde ist an sein Angebot fünf (5) Werktage ab Eingang der Bestellung bei btf gebunden. Nimmt btf das Angebot innerhalb dieser Frist nicht durch Auftragsbestätigung an, gilt das Angebot als abgelehnt; der Kunde ist dann nicht mehr an sein Angebot gebunden.
(6) Stellt btf nach Eingang der Bestellung fest, dass eine Lieferung der bestellten Ware nicht oder nicht innerhalb angemessener Frist möglich ist, informiert btf den Kunden unverzüglich per E-Mail. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
(7) btf speichert den Vertragstext. Dem Kunden werden diese AGB, die Widerrufsbelehrung und die wesentlichen Vertragsinformationen vor Abgabe der Bestellung im Onlineshop zugänglich gemacht. Der Kunde erhält die Vertragsunterlagen, insbesondere die Auftragsbestätigung, die Rechnung, diese AGB und die Widerrufsbelehrung, spätestens mit der Auftragsbestätigung in Textform per E-Mail. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB kann im Onlineshop eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden [1].
§ 3 Preise und Versandkosten
(1) Alle im Onlineshop angegebenen Preise sind Gesamtpreise in Euro einschließlich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Hinzu kommen die im Bestellprozess gesondert ausgewiesenen Versandkosten [1].
(2) Die Versandkosten werden dem Kunden im Bestellprozess vor Abgabe der Bestellung angezeigt. Sie hängen insbesondere von Art, Umfang, Gewicht und Versandart der bestellten Ware ab.
(3) Soweit für einzelne Waren ein Grundpreis gesetzlich erforderlich ist, wird dieser im Onlineshop ausgewiesen.
§ 4 Zahlung
(1) Die Zahlung im Onlineshop erfolgt ausschließlich per Vorkasse durch Banküberweisung. Andere Zahlungsarten werden im Onlineshop nicht angeboten.
(2) Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Auftragsbestätigung und Rechnung ohne Abzug fällig. Der Kunde überweist den Rechnungsbetrag auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto unter Angabe der Bestell- oder Rechnungsnummer.
(3) Der Versand der Ware erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Bankkonto.
(4) Geht der vollständige Rechnungsbetrag nicht innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach Zugang der Auftragsbestätigung ein, ist btf berechtigt, nach vorheriger Zahlungserinnerung per E-Mail vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Lieferung, Versand und Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb Deutschlands an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
(2) Der Versand erfolgt je nach Produkt, Menge und Beschaffenheit als Paketversand oder als Speditionsversand, insbesondere Palette oder Sperrgut. Die jeweilige Versandart wird im Bestellprozess ausgewiesen.
(3) Die voraussichtliche Lieferzeit wird auf der jeweiligen Produktseite, spätestens jedoch in der Auftragsbestätigung, angegeben. Soweit nichts anderes mitgeteilt wird, beginnt die Lieferfrist mit dem vollständigen Zahlungseingang.
(4) Bei Speditionslieferungen erfolgt die Lieferung bis zur Bordsteinkante an der vom Kunden angegebenen Lieferadresse. Eine Lieferung an eine freie Verwendungsstelle, eine Einbringung in Gebäude, eine Etagenlieferung oder sonstige weitergehende Leistungen sind nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurden.
(5) Bei Speditionslieferungen kann die Spedition vor der Anlieferung Kontakt mit dem Kunden aufnehmen, um einen Liefertermin abzustimmen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die angegebene Lieferadresse erreichbar ist und die Entladung bis zur Bordsteinkante möglich ist.
(6) Ist eine bestellte Ware vorübergehend nicht verfügbar oder verzögert sich die Lieferung wesentlich, informiert btf den Kunden unverzüglich per E-Mail. Bei einer Lieferverzögerung von mehr als zwei (2) Wochen gegenüber der angegebenen Lieferzeit ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
(7) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Verbrauchern erst mit Übergabe der Ware an den Kunden oder eine von ihm bestimmte empfangsberechtigte Person über. Dies gilt auch bei Versendung der Ware.
(8) Der Kunde wird gebeten, offensichtliche Transportschäden bei der Anlieferung möglichst beim Zusteller oder Transportunternehmen zu reklamieren und btf hierüber zu informieren. Eine unterlassene Reklamation oder Information hat keine Auswirkungen auf die gesetzlichen Rechte des Kunden, insbesondere nicht auf seine Mängelrechte.
§ 6 Widerrufsrecht
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Die Einzelheiten zum Widerrufsrecht, insbesondere die Belehrung über Bedingungen, Fristen und Verfahren sowie das Muster-Widerrufsformular, ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung. Diese ist unter www.btf-innovationen.de/widerruf-rueckgabe/ abrufbar, wird dem Kunden vor Abgabe der Bestellung zugänglich gemacht und spätestens mit der Auftragsbestätigung in Textform übermittelt.
(3) Freiwillige Rückgabemöglichkeiten, soweit btf solche anbietet, gelten nur nach Maßgabe der gesondert veröffentlichten Bedingungen. Das gesetzliche Widerrufsrecht wird dadurch nicht eingeschränkt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von btf.
§ 8 Mängelhaftung
(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Mängelrechte.
(2) Geringfügige handelsübliche, herstellungsbedingte oder chargenbedingte Abweichungen in Farbe, Oberflächenstruktur, Maßen, Gewicht oder Ausführung stellen keinen Mangel dar, soweit sie nach Art der Ware üblich sind, innerhalb einschlägiger technischer Toleranzen liegen, dem Kunden vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt wurden oder für ihn erkennbar waren und die gewöhnliche oder vertraglich vorausgesetzte Verwendung der Ware nicht erheblich beeinträchtigen. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
(3) Etwaige Herstellergarantien bestehen zusätzlich zu den gesetzlichen Mängelrechten des Kunden und schränken diese nicht ein. Eine Garantie durch btf besteht nur, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet und mit Garantiebedingungen erklärt wird.
Teil II – Geschäftskunden außerhalb des Onlineshops
Die Regelungen dieses Teils II gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Geschäftskunden bestellen ausschließlich außerhalb des Onlineshops, insbesondere per E-Mail oder Telefon.
§ 9 Einbeziehung dieser AGB und Vertragsschluss
(1) Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von btf gegenüber Geschäftskunden, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde.
(2) btf bezieht diese AGB gegenüber Geschäftskunden insbesondere dadurch ein, dass btf vor oder bei Vertragsschluss im Angebot, in der Angebots-E-Mail, in der Auftragsbestätigung oder in sonstiger Kommunikation in Textform auf diese AGB hinweist und sie als Link oder PDF-Anhang zugänglich macht. Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für ihre Einbeziehung erfüllt sind [1].
(3) Telefonische Bestellungen von Geschäftskunden sollen durch eine Auftragsbestätigung in Textform bestätigt werden. Die Auftragsbestätigung enthält einen Hinweis auf diese AGB sowie einen Link oder PDF-Anhang. Soll der Vertrag bereits im Telefonat geschlossen werden, weist btf den Geschäftskunden auf die Geltung dieser AGB hin und ermöglicht ihm die zumutbare Kenntnisnahme; andernfalls kommt der Vertrag erst durch Bestätigung der Auftragsbestätigung, Lieferung oder sonstige Annahme zustande, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen der AGB-Einbeziehung erfüllt sind [1].
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Geschäftskunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn btf ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn btf in Kenntnis solcher Bedingungen liefert oder leistet.
(5) Angebote von btf sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Bestellungen des Geschäftskunden gelten als verbindliches Angebot. Ein Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung von btf in Textform, durch Lieferung oder durch sonstige ausdrückliche Annahme zustande.
(6) Angaben in Katalogen, Produktdatenblättern, technischen Unterlagen, Onlinedarstellungen, Mustern oder Angeboten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindliche Beschaffenheit vereinbart wurden. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
§ 10 Preise, Zahlung und Verzug
(1) Gegenüber Geschäftskunden verstehen sich Preise, soweit nicht anders vereinbart, in Euro ab Werk oder Abgangslager, ausschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer, Verpackung, Versand, Transportversicherung, Zöllen und sonstiger Abgaben.
(2) Der Rechnungsbetrag ist, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Kommt der Geschäftskunde in Zahlungsverzug, ist btf berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Zusätzlich ist btf berechtigt, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR zu verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten; die Verzugspauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
(4) btf ist berechtigt, Lieferungen oder Leistungen von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn nach Vertragsschluss Umstände erkennbar werden, die die Kreditwürdigkeit des Geschäftskunden wesentlich mindern oder die Bezahlung offener Forderungen gefährden.
(5) Der Geschäftskunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Geschäftskunde nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 11 Lieferung, Teillieferungen und Gefahrübergang
(1) Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von btf ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden. Soweit zur Leistungserbringung Mitwirkungshandlungen, Freigaben, Unterlagen oder Informationen des Geschäftskunden erforderlich sind, beginnen Lieferfristen nicht vor deren vollständigem Eingang bei btf.
(2) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Geschäftskunden zumutbar sind.
(3) Gerät btf in Lieferverzug, kann der Geschäftskunde nach den gesetzlichen Vorschriften zurücktreten, nachdem er btf erfolglos eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
(4) Nimmt der Geschäftskunde die Ware nicht rechtzeitig ab oder erteilt er erforderliche Versand- oder Lieferinformationen nicht rechtzeitig, ist btf berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Geschäftskunden einzulagern und Ersatz der hierdurch entstehenden Mehrkosten zu verlangen. Weitergehende Rechte bleiben vorbehalten.
(5) Erfüllungsort für Lieferungen ist, sofern nicht anders vereinbart, das Werk oder Abgangslager von btf. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Beförderer, Spediteur, Frachtführer oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Geschäftskunden über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.
(6) Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Geschäftskunden abgeschlossen.
§ 12 Selbstbelieferung, höhere Gewalt und Leistungshindernisse
(1) Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer bleibt vorbehalten, soweit btf ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die Nichtbelieferung nicht von btf zu vertreten ist. btf informiert den Geschäftskunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit und erstattet bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich.
(2) Ereignisse höherer Gewalt und sonstige von btf nicht zu vertretende Ereignisse, insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Krieg, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel, Lieferkettenstörungen, Transportstörungen oder Betriebsstörungen, verlängern Liefer- und Leistungsfristen angemessen, soweit sie btf an der rechtzeitigen Lieferung oder Leistung hindern.
(3) Dauert ein solches Hindernis länger als acht (8) Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrags zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der Haftungsregelungen dieser AGB.
§ 13 Untersuchung, Rügepflicht und Mängelrechte
(1) Ist der Geschäftskunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Der Geschäftskunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel, Falschlieferungen oder Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Ablieferung, in Textform zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform zu rügen.
(2) Unterbleibt eine rechtzeitige Rüge, gilt die Ware nach Maßgabe des § 377 HGB als genehmigt.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen leistet btf nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Geschäftskunden unzumutbar, kann der Geschäftskunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Mängelansprüche verjähren gegenüber Geschäftskunden in zwölf (12) Monaten ab Ablieferung der Ware. Unberührt bleiben gesetzliche Verjährungsfristen und Haftungsregelungen für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für arglistig verschwiegene Mängel, für Garantieansprüche, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Bauwerke und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB), und für gesetzliche Rückgriffsansprüche, soweit deren Verkürzung unzulässig ist.
(5) Geringfügige handelsübliche, herstellungsbedingte oder chargenbedingte Abweichungen in Farbe, Oberflächenstruktur, Maßen, Gewicht oder Ausführung stellen keinen Mangel dar, soweit sie innerhalb einschlägiger technischer Toleranzen liegen und die vertraglich vorausgesetzte Verwendung der Ware nicht erheblich beeinträchtigen.
(6) Der Geschäftskunde hat die Produkte nach den jeweils gültigen technischen Merkblättern, Verarbeitungshinweisen und Datenblättern zu lagern, zu prüfen und zu verarbeiten. Bei unsachgemäßer Lagerung, Verarbeitung, Anwendung oder Mischung sowie bei Abweichungen von technischen Vorgaben gelten die gesetzlichen Regelungen zu Mitverschulden, Kausalität und Beweislast.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
(1) btf behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Geschäftskunden vor.
(2) Der Geschäftskunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten, umzubilden, zu verbinden und weiterzuveräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
(3) Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen stets für btf als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne btf zu verpflichten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, btf nicht gehörenden Sachen verarbeitet, verbunden oder vermischt, erwirbt btf Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Sachen zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.
(4) Der Geschäftskunde tritt bereits jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder der aus ihr entstehenden neuen Sachen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an btf ab. btf nimmt diese Abtretung an. Der Geschäftskunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen widerruflich ermächtigt.
(5) btf kann die Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Geschäftskunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, in Zahlungsverzug gerät, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder sonstige Umstände eintreten, die die Zahlungsfähigkeit des Geschäftskunden wesentlich beeinträchtigen. In diesem Fall hat der Geschäftskunde btf die zur Einziehung erforderlichen Informationen zu erteilen und Unterlagen herauszugeben.
(6) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf abgetretene Forderungen, insbesondere bei Pfändungen, hat der Geschäftskunde btf unverzüglich in Textform zu informieren und den Dritten auf die Rechte von btf hinzuweisen.
(7) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, gibt btf auf Verlangen des Geschäftskunden Sicherheiten nach Wahl von btf frei.
§ 15 Haftung gegenüber Geschäftskunden
(1) btf haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von btf, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Übernahme einer Garantie oder arglistigem Verschweigen eines Mangels.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet btf der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Geschäftskunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung von btf ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von btf.
Teil III – Gemeinsame Schlussbestimmungen
§ 16 Datenschutz
btf verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes und weiterer einschlägiger Datenschutzvorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, abrufbar unter www.btf-innovationen.de/datenschutz/.
§ 17 Verbraucherstreitbeilegung
btf ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
§ 18 Anwendbares Recht
(1) Für Verträge mit btf gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Hat ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, bleibt die Anwendung zwingender Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, durch die Rechtswahl in Absatz 1 unberührt.
§ 19 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften zu Erfüllungsort und Gerichtsstand.
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Sitz von btf in Landsberg am Lech. btf ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Gegenüber Geschäftskunden ist Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen der Sitz von btf, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
